AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer Special Dogs OSM GmbH (nachfolgend: Special Dogs) bei Aufträgen zur Suche nach

  • Sprengstoffen, Waffen (Schusswaffen) und Munition und/oder
  • Suchtmitteln.

Vorrangig gelten die mit dem Auftraggeber im einzelnen Auftrag vereinbarten Bestimmungen. Die Begriffe „Verbraucher“ und „Unternehmer“ werden im Folgenden im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes verstanden. 

1. Leistungsumfang

Absuchen von – je nach Spezifizierung im einzelnen Auftrag – Räumlichkeiten, Liegenschaften, Fahrzeugen, Gepäckstücken und/oder sonstigen Gegenständen durch einen oder mehrere Spürhund(e) auf 

  • sprengstoffsymptomatische Gerüche zwecks Auffindung von Sprengstoffen, Waffen (Schusswaffen)und Munition und/oder
  • suchtmittelsymptomatische Gerüche zwecks Auffindung von Suchtmitteln.

Das Erkennen und Anzeigen von sprengstoff- bzw. suchtmittelsymptomatischen Gerüchen ist für den Spürhund nicht uneingeschränkt möglich und hängt von verschiedenen Faktoren wie z.B. Art und Menge des Sprengstoffes bzw. Suchtmittels, Lage, Verpackung, Temperatur, Witterungsverhältnissen und Überlagerung durch andere Gerüche ab.

Daher kann nach erfolgtem Absuchen der Einsatzörtlichkeit durch den Spürhund lediglich die Feststellung getroffen werden, dass der Suchhund

  • entweder ein Verhalten angezeigt hat, das auf das Vorhandensein von Sprengstoff / unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen, Waffen (Schusswaffen)  und Munition bzw. Suchtmitteln schließen lässt,
  • oder ein derartiges Verhalten nicht angezeigt hat.

2. Preise

Die Einsatzgebühren bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste von Special Dogs.

Spesen und Barauslagen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Alle Preisangaben verstehen sich – je nach Vermerk in der Auftragsbestätigung – zuzüglich oder inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

3. Storno

Bei Storno des Auftrages durch den Auftraggeber bis vier Wochen vor Beginn des ersten Einsatzes sind 50% der Einsatzgebühr, danach 100% derselben zuzüglich bereits entstandener Spesen und Barauslagen zu bezahlen.

4. Fälligkeit und Rechnungslegung

Eine Akontierung in der im einzelnen Auftrag vereinbarten Höhe ist binnen einer Woche ab dem Datum der Auftragserteilung zur Zahlung fällig. 

Alle weiteren Zahlungen sind ohne Abzug bei Rechnungslegung fällig.

Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung aller Mahn- und Inkassospesen sowie banküblicher Zinsen.

5. Haftungsausschluss

Special Dogs schließt die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus.

6. Rechtswahl und Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Special Dogs gilt österreichisches Recht. 

Klagen eines Unternehmers als Auftraggeber gegen Special Dogs können nur beim sachlich zuständigen Gericht, welches örtlich für den Firmensitz von Special Dogs zuständig ist, erhoben werden. Dieser Gerichtsstand ist auch für Klagen von Special Dogs gegen einen Unternehmer als Auftraggeber maßgeblich, wobei Special Dogs berechtigt ist, ihre Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

Der für Klagen eines Verbrauchers als Auftraggeber oder gegen einen Verbraucher als Auftraggeber bei Vertragsabschluss mit Special Dogs gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich bleibt auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind.

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